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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der M&R

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop:

I. Vertragspartner / Geltungsbereich:

Kaufverträge kommen zustande mit:
M&R Maschinen- u. Fahrzeughandel GmbH (im Folgende: „Verkäufer“)
Carl-Benz-Str. 17
D-48565 Steinfurt
Tel.:     +49 - (0)2551 / 70499-0 
Fax:     +49 - (0)2551 / 70499-29
E-Mail:  info@baggerhandel.de
Geschäftsführer: Marco Robert
Handelsregister:                            Amtsgericht Steinfurt
Handelsregister-Nummer:            HRB 6931
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 239998086
 
Der Verkäufer veräußert über seine Webseite “www.baggerhandel.de“ seine Produkte ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, mithin ausschließlich an gewerbliche und/oder beruflich selbstständige Käufer (im Folgenden „Vertragspartner“).
Die Angebote des Verkäufers richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB können die Produkte des Verkäufers nicht erwerben.
Der Vertragspartner versichert bei allen Transaktionen auf der Webseite “www.baggerteile.de“, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
Im Folgenden werden der Vertragspartner und der Verkäufer gemeinsam jeweils als “Parteien“ bezeichnet.
Für alle Lieferungen, Leistungen und die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und dem Verkäufer gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese sind stets dieser Internetseite - https://www.baggerteile.de/agb - zu entnehmen. Die gültigen AGB werden dem Vertragspartner zudem auch mit der jeweiligen Bestellbestätigung noch einmal gesondert in Textform übermittelt. Soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, regeln die vorliegenden AGB des Verkäufers die Vertragsbeziehung des Verkäufers zum Vertragspartner jeweils ausschließlich. Etwaige Abweichungen von den vorliegenden AGB sowie nur mündlich getroffene Abreden sind i.d.R. nur wirksam, soweit sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt auch für eine etwaige Änderung des vorbenannten Formerfordernisses selbst. Ab­wei­chend hiervon sind auch form­los ge­trof­fe­ne Ände­run­gen oder Ergänzun­gen des Vertragsverhältnisses wirk­sam, wenn sie In­di­vi­dua­la­b­re­den im Sin­ne von § 305 b BGB sind.
Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des jeweiligen Vertragspartners wird, soweit sie von den hier vorliegenden AGB abweichen, ausdrücklich widersprochen, was auch gilt, wenn den AGB des Vertragspartners nicht ausdrücklich seitens des Verkäufers widersprochen worden ist und/oder der Verkäufer die Leistungen des Vertrags widerspruchslos erbringt/erbracht hat.
 
II. Zustandekommen des Vertrags:
 
Die Angebote der Verkäufers sind stets freibleibend und stellen immer eine sog. invititio ad offerendeum dar, d.h., dass diese nicht bindenden Angebote unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der angebotenen Leistung stehen. Die Produktdarstellungen im Online-Shop des Verkäufers stellen daher grundsätzlich auch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich die Aufforderung zur Bestellung, also zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Vertragspartner. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und dem Verkäufer kommt ausschließlich erst durch die Annahmeerklärung des Verkäufers in Textform und/oder durch die Erbringung der im Vertrag beinhalteten Leistung durch den Verkäufer zustande. Mündlich mitgeteilte, oder gar telefonische Bestätigungen, ersetzen die Vertragsannahme durch den Verkäufer in Textform nicht. Voraussetzung eines wirksamen Kaufvertragsabschlusses über den Online-Shop des Verkäufers ist in jedem Fall das ordnungsgemäße Durchlaufen des gesamten Bestellvorgangs.
 
1.         Bestellung im Online-Shop:
Nach dem Einlegen der gewünschten Ware in den Warenkorb und dem Durchlaufen des Bestellvorgangs, gibt der Vertragspartner schließlich mit dem Anklicken des Buttons “Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Kaufangebot hinsichtlich der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Wenn der Vertragspartner eine Bestellung beim Verkäufer über den Online-Shop des Verkäufers aufgibt, schickt der Verkäufer auf diese Bestellung umgehend eine Nachricht per E-Mail, die den Eingang der Bestellung des Vertragspartners beim Verkäufer bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Vertragspartners dar, sondern soll diesen lediglich darüber informieren, dass seine Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist. Der jeweilige Kaufvertrag kommt sodann wie folgt zustande:
 
a)         Vorkasse:
Im Fall der Wahl Vorkasse als Zahlungsart, hat der Verkäufer nach dem Eingang des Angebots des Vertragspartners 5 Werktage Zeit, das Angebot durch entsprechende Mitteilung an den Vertragspartner in Textform anzunehmen. In diesem Fall erhält der Vertragspartner eine Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer, mit der der Kaufvertrag wirksam zu Stande kommt.
Andernfalls ist der Vertragspartner nicht mehr an sein verbindliches Kaufangebot gebunden.
 
b)        Auf Rechnung:
Im Fall der Wahl der Zahlungsart auf Rechnung, hat der Verkäufer nach dem Eingang des Angebots des Vertragspartners 5 Werktage Zeit, das Angebot durch entsprechende Mitteilung an den Vertragspartner in Textform anzunehmen. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag zusätzlich auch mit der Auslieferung der Ware durch den Verkäufer an den Vertragspartner unmittelbar zu Stande, wobei der Verkäufer im Hinblick auf die Logistiklaufzeiten dabei 10 Werktage Zeit hat, das Angebot des Vertragspartners durch die Auslieferung der auf Rechnung bestellten Ware anzunehmen.
Andernfalls ist der Vertragspartner nicht mehr an sein verbindliches Kaufangebot gebunden.
 
c)         PayPal:
Hat der Vertragspartner hingegen im Rahmen der Bestellung über den Online-Shop des Verkäufers die Zahlungsart PayPal gewählt, so kommt der Kaufvertrag über die dort von ihm bestellte Ware mit dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung bei dem Zahlungsdienstanbieter, also mit der wirksam erfolgten Zahlung via PayPal, zustande.
 
 
2.         Bestellung mittels E-Mail / Telefax:
Die Bestellung der gewünschten Ware kann der Vertragspartner dem Verkäufer auch durch eine E-Mail oder per Telefax zukommen lassen.
 
III. Vertragstext
Der Verkäufer speichert den Vertragstext auf seinen internen Systemen. Die Bestelldaten sowie die AGB des Verkäufers werden dem Vertragspartner mit der abschließenden Bestellbestätigung, bzw. mit der Warenlieferung, in Textform zugesandt.
 
IV. Vertragssprache
 
Die Vertragssprache  ist deutsch.
 
V. Korrektur von Eingabefehlern
 
Zu einer etwaigen Korrektur der von dem Vertragspartner auf der Internetseite des Verkäufers  – www.baggerteile.de - getätigten Eingaben innerhalb der Bestellschritte im Online-Shop ist der Zurück-Button des jeweils verwendeten Browsers zu benutzen. Der Vertragspartner kann seine Eingaben auch direkt in den jeweils auszufüllenden und vorgesehenen Eingabe- bzw. Textfeldern korrigieren. Schließlich besteht die Möglichkeit, Eingabefehler durch das Schließen des Browserfenster, also mit Hilfe der Betätigung des X-Button in der rechten oberen Ecke Ihres Browserfensters, zu korrigieren.
 
VI. Preise
 
Die angegebenen Preise verstehen sich brutto, also inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von z.Z. 19 %, und zzgl. von Versandkosten. Die Versandkosten sind dem jeweiligen Angebot selbst bzw. unter dem Link Versandkosten zu entnehmen. Bei Exportlieferungen außerhalb der Europäischen Union sind etwaig anfallende Zölle und/oder Gebühren allein vom Vertragspartner zu zahlen.
 
VII. Zahlung
 
Ist ein ausdrückliches Zahlungsziel nicht zwischen den Parteien vereinbart, sind Zahlungen in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
Die vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsarten sind:
-          Vorkasse
-          Rechnung
-          PayPal
Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und/oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich mindern und durch welche die Bezahlung offener Forderungen des Verkäufers durch den Vertragspartner gefährdet wird.
 
VIII. Versand und Lieferbedingungen
 
Auf den Webseiten des Verkäufers befinden sich jeweils Hinweise zur Verfügbarkeit der angebotenen Produkte („Lagerbestand“). Die Lieferzeiten sind dabei von dem jeweils angegebenen Lagerbestand abhängig.
Sofort lieferbare Ware übergibt der Verkäufer spätesten innerhalb von 3 Werktagen nach bestätigtem Zahlungseingang an den jeweiligen Versanddienstleister. Hat der Verkäufer sofort lieferbare Ware mit der Zahlungsart auf Rechnung bestellt, so übergibt der Verkäufer sofort lieferbare Ware spätestens 5 Werktage nach Eingang der Bestellung.
Der Verkäufer versendet die angebotenen Waren europaweit. Der Versand erfolgt durch  DPD als Paketversand.
Im Rahmen der Bestellung über den Online-Shop des Verkäufers werden dem Vertragspartner die genauen Versandkosten für seine Bestellung während des Bestellvorgangs aufgeschlüsselt und angezeigt. Diese sind auch unter folgendem Link Versandkosten (Link zur Unterseite „Versandkosten“) einsehbar.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an den zur Ausführung der Versedung bestimmten Dritten (i.d.R. den Versanddienstleister) auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch für jede Teillieferung. Im Fall von Verzögerungen der Versendung der bestellten Ware an den Vertragspartner, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer auf den Vertragspartner über.
Die Warensendungen werden vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen und in Textform übermittelten Wunsch des Vertragspartners auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, Wasserschäden und/oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
Es gilt § 377 HGB.

IX. Eigentumsvorbehalt

Die an den Vertragspartner gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, und unentgeltlich für den Verkäufer zu verwahren.
Solange das Eigentum noch nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, hat dieser den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die dem Verkäufer etwaig in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten seiner Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner dem Verkäufer. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dieser schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit diesem vereinbarten Rechnungs-Endbetrags (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H.v. z.Z. 19 %) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen etwaig fortgesetzt nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner erfolgt stets namens und im Auftrag des Verkäufers als Hersteller. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner dem Verkäufer anteilmäßig das Miteigentum überträgt und das so entstandene Eigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Vertragspartner tritt dieser auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegenüber einem Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
Entfällt der Kaufvertrag zwischen den Parteien, etwa aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Verkäufer wegen einem vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners (z.B. Zahlungsverzug), ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich heraus zu verlangen.  
 
X.        Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Parteien begrenzen das Recht zur Geltendmachung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts auf ein Jahr. Die Frist zur Geltendmachung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts beginnt jeweils mit dem Zugang der Ware beim Vertragspartner, bzw. in dem Fall, dass eine Abnahme erforderlich sein sollte, mit dieser. Die vorstehende Vereinbarung und Regelung zur Verkürzung der Frist zur Geltendmachung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts gilt nicht bezüglich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen und auch nicht bezüglich der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Die vorstehende Regelung zur Verkürzung der Frist zur Geltendmachung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts gilt auch nicht bezüglich der Haftung für Schäden aus der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten durch den Verkäufer, wobei unter Hauptpflichten die Pflichten zu verstehen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Der Verkäufer verweist den Vertragspartner ausdrücklich auf die Regelung des § 377 HGB.
 
XI. Haftung
 
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehende Regelung zur Haftungsbeschränkung gilt nicht bezüglich der Haftung für Schäden aus der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten durch den Verkäufer, wobei unter Hauptpflichten die Pflichten zu verstehen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird in Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten der Schadensersatz auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt.
Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten sämtlich nicht bezüglich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen und auch nicht bezüglich sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Sie gelten sämtlich schließlich nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wenn vorstehend eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies insoweit auch für die persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Vertriebs- und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
XII. Datenschutz
 
Der Verkäufer speichert die Geld- und Zahlungsdaten des Vertragspartners zur Abwicklung der Kaufverträge, wobei diese Daten stets vertraulich behandelt und nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Die personen- bzw. firmenbezogenen Daten werden weder an Dritte weitergeleitet, noch sonst wie übermittelt, es sei denn, dies dient dem vereinbarten Zweck der Vertragsabwicklung. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragspartner selbstverständlich zu einer Abgabe seiner personen- bzw. firmenbezogenen Daten nicht verpflichtet ist. Der Vertragspartner tut dies freiwillig.
Soweit der Vertragspartner seine personen- bzw. firmenbezogenen Daten, beispielsweise die Adresse, die E-Mail-Adresse, etc., dem Verkäufer überlassen haben, kann der Vertragspartner jederzeit vom Verkäufer die Löschung verlangen. Der Vertragspartner hat gemäß § 34 BDSG ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die vom Verkäufer über ihn gespeicherten Daten und nach § 35 BDSG das jederzeitige Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der personen- bzw. firmenbezogenen Daten. Im Bedarfsfall kontaktiert der Vertragspartner den Verkäufer über die angegebenen Kontaktdaten (Impressum).
Der Verkäufer setzt fortlaufend technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die zur Verfügung gestellten und durch den Verkäufer verwalteten Daten gegen vorsätzliche, aber auch gegen zufällige Manipulationen, den Verlust, die Zerstörung oder den Zugriff von unberechtigten Personen zu schützen. Diese Sicherheitsmaßnahmen verbessert der Verkäufer entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend.
Weitere Informationen – insbesondere zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Webseite des Verkäufers findet der Vertragspartner unter dem Link “https://baggerteile.de/datenschutz“.
Abschließend informiert der Verkäufer die Vertragspartner darüber, dass diese die allgemeinen Informationen zum Datenschutz im TDDSG (Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten) und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) finden.
 
XIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz des Verkäufers, soweit nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann und/oder hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist vereinbart, dass der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner ausschließlich Münster/Westf. (Deutschland) ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.